{"id":54,"date":"2023-11-16T14:30:12","date_gmt":"2023-11-16T13:30:12","guid":{"rendered":"http:\/\/www.fms-stassfurt.de\/newpage\/?page_id=54"},"modified":"2024-09-17T13:15:20","modified_gmt":"2024-09-17T11:15:20","slug":"impressum","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/fms-stassfurt.de\/?page_id=54","title":{"rendered":"Impressum"},"content":{"rendered":"<h4><\/h4>\n<h4>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen<\/h4>\n<p><strong>Gesch\u00e4ftssitz:<br \/>\nBernburger Stra\u00dfe 13a<br \/>\n39418 Sta\u00dffurt<\/strong><\/p>\n<div style=\"position: absolute; height: auto; width: 200px; left: 65%; top: 2%;\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"size-full wp-image-101 alignright\" style=\"border-radius: 15px; border: 2px solid #9F3B24;\" src=\"https:\/\/fms-stassfurt.de\/wp-content\/uploads\/2023\/11\/landtechnik.jpg\" alt=\"\" width=\"200\" height=\"300\" \/><\/div>\n<p>Tel.: 0 39 25\/ 3 78 09-0<br \/>\nFax: 0 39 25\/ 3 78 09-99<\/p>\n<p>Steuer-Nummer: 107 \/ 108 \/03 000<br \/>\nUmsatzsteuer-Identnr.: DE 190 40 999 2<\/p>\n<p>Bankverbindungen:<br \/>\nSalzlandsparkasse<br \/>\nKonto: 302 111 0257<br \/>\nBLZ: 800 555 00<\/p>\n<p>Volksbank Magdeburg:<br \/>\nKonto: 134 0786<br \/>\nBLZ: 810 932 74<\/p>\n<p><strong>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen f\u00fcr die Lieferung von neuen und gebrauchten Ger\u00e4ten, Maschinen und Ersatzteilensowie sonstigen Bedarfsgegenst\u00e4nden<\/strong><\/p>\n<p>(Liefer- und Zahlungsbedingungen)<\/p>\n<p><strong>I.Allgemeines<\/strong><br \/>\nNachstehende Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten f\u00fcr alle Vertr\u00e4ge, Lieferungen und Leistungen einschlie\u00dflich s\u00e4mtlicher Beratungsleistungen die nicht Gegenstand eines eigenst\u00e4ndigen Beratungsvertrages sind und sofern sie nicht mit der ausdr\u00fccklichen schriftlichen Zustimmung des Verk\u00e4ufers abge\u00e4ndert oder ausgeschlossen werden. Sie gelten sowohl f\u00fcr Vertr\u00e4ge, die mit Kunden geschlossen werden, die Unternehmen im Sinne des \u00a7 14 BGB oder juristische Personen des \u00f6ffentlichen Rechts und \u00f6ffentlichen Sonderverm\u00f6gens sind, als auch f\u00fcr Vertr\u00e4ge mit Verbrauchern im Sinne des \u00a7 13 BGB. Haupt- oder nebenberufliche Landwirte, die aus ihrer T\u00e4tigkeit Eink\u00fcnfte erzielen, sind nicht Verbraucher im Sinne des Gesetzes. Bedingungen des K\u00e4ufers werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn Ihnen der Verk\u00e4ufer nicht nochmals widerspricht und die vertraglich geschuldete Lieferung\/Leistung vorbehaltlos erbringt. Von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen sollen in die Auftragsbest\u00e4tigung aufgenommen werden.<\/p>\n<p><strong>II.Angebot und Lieferumfang<\/strong><br \/>\n1.Angebote des Verk\u00e4ufers sind stets freibleibend. Die zum Angebot geh\u00f6renden Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen und Ma\u00dfangaben sind nur ann\u00e4hernd ma\u00dfgebend, soweit sie nicht ausdr\u00fccklich als verbindlich gezeichnet sind. An Angebote\/Kostenvoranschl\u00e4ge und dazugeh\u00f6rige Dokumentationen beh\u00e4lt sich der Verk\u00e4ufer Eigentums- und Urheberrechte vor, sie d\u00fcrfen Dritten nicht zug\u00e4nglich gemacht werden. 2.Der K\u00e4ufer ist, sofern nicht eine andere Lieferfrist bestimmt ist, an die Bestellung h\u00f6chstens vier Wochen gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verk\u00e4ufer die Annahme der Bestellung des n\u00e4her bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb dieser Frist schriftlich best\u00e4tigt hat oder die Lieferung ausgef\u00fchrt ist. Der Verk\u00e4ufer ist jedoch verpflichtet, eine etwaige Ablehnung der Bestellung unverz\u00fcglich mitzuteilen. 3.S\u00e4mtliche zwischen dem Verk\u00e4ufer und K\u00e4ufer getroffene Vereinbarungen sind im jeweiligen Liefervertrag schriftlich niederzulegen. Dies gilt auch f\u00fcr Nebenabreden, Zusicherungen und nachtr\u00e4glichen Vertrags\u00e4nderungen. 4.Konstruktions- und Form\u00e4nderungen des Liefergegenstandes bleiben vorbehalten, soweit der Liefergegenstand nicht erheblich ge\u00e4ndert und die \u00c4nderungen dem Kunden zumutbar sind. 5.Angaben in den dem K\u00e4ufer ausgeh\u00e4ndigten Beschreibungen \u00fcber Lieferumfang, Aussehen, Leistungen, Ma\u00dfe, Gewichte, Betriebsstoffverbrauch und Betriebskosten sind Vertragsinhalt. Sie dienen als Ma\u00dfstab zur Feststellung, ob der Vertragsgegenstand fehlerfrei ist.<\/p>\n<p><strong>III.Preis und Zahlung<\/strong><br \/>\n1.Ist der K\u00e4ufer Unternehmer, entsprechen die vom Verk\u00e4ufer genannten Preise nur dem Nettowert sowie ab Lager des Verk\u00e4ufers bzw. bei Versendung vom Herstellerwerk &#8222;ab Werk&#8220; Kosten, wie Z\u00f6lle, Abgaben, Transportkosten, Verpackung und Versicherung sind in den Preisen nicht enthalten. Bei einem Rechtsgesch\u00e4ft mit einem Unternehmen ist der Verk\u00e4ufer ab 4 Wochen nach Vertragsabschlu\u00df berechtigt, erh\u00f6hte Einstands- oder Transportkosten an den K\u00e4ufer weiterzugeben. Bei einem Vertrag mit einem Verbraucher gilt dies erst 4 Monate nach Vertragsabschlu\u00df. Dem Verbraucher steht bei Preiserh\u00f6hungen von mehr als 5% ein K\u00fcndigungsrecht zu. Mehraufwendungen, welche dem Verk\u00e4ufer durch den Abnahmeverzug des K\u00e4ufers entstehen, kann er vom K\u00e4ufer ersetzt verlangen 2.Mangels besonderer Vereinbarung ist die Zahlung bei Lieferung oder Bereitstellung und Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug frei Zahlstelle des Verk\u00e4ufers zu leisten. Die dem K\u00e4ufer aus \u00a7 320 BGB zustehenden R\u00fcckbehaltungsrechte werden hiervon nicht ber\u00fchrt. Skonti-Zusagen gelten nur f\u00fcr den Fall, dass sich der K\u00e4ufer mit der Bezahlung fr\u00fcherer Lieferungen nicht in Verzug befindet. 3.Der Verk\u00e4ufer nimmt nur bei entsprechender Vereinbarung diskontf\u00e4hige und ordnungsgem\u00e4\u00df versteuerte Wechsel zahlungshalber an. Gutschriften \u00fcber Wechsel und Schecks erfolgen vorbehaltlich des Eingangs abz\u00fcglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem der Verk\u00e4ufer \u00fcber den Gegenwert verf\u00fcgen kann. 4.Die Aufrechnung mit etwaigen, vom Verk\u00e4ufer bestrittenen oder nichtrechtskr\u00e4ftig festgestellten Gegenanspr\u00fcchen des K\u00e4ufers ist nicht statthaft. Ein Zur\u00fcckbehaltungsrecht kann der K\u00e4ufer nur dann geltend machen, soweit es auf Anspr\u00fcche aus dem Kaufvertrag beruht. Wenn eine M\u00e4ngelr\u00fcge geltend gemacht wird, d\u00fcrfen Zahlungen des K\u00e4ufers in einem Umfang zur\u00fcckbehalten werden, die in einem angemessenen Verh\u00e4ltnis zu den aufgetretenen M\u00e4ngeln stehen. 5.Zahlungen d\u00fcrfen an Angestellte des Verk\u00e4ufers nur dann erfolgen, wenn diese eine g\u00fcltige Inkassovollmacht vorweisen. 6.Bei Zahlungsverzug werden dem K\u00e4ufer vom Verk\u00e4ufer bank\u00fcbliche Zinss\u00e4tze als Verzugsschaden berechnet.<\/p>\n<p><strong>IV.Lieferfristen und Verzug<\/strong><br \/>\n1.Lieferfristen und -termine sind nur dann als verbindlich vereinbart, wenn diese vom Verk\u00e4ufer ausdr\u00fccklich so bezeichnet worden sind. Die Lieferfrist beginnt mit dem Zustandekommen des Vertrages, jedoch nicht vor Beibringung etwaiger vom K\u00e4ufer zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor dem Eingang einer vereinbarten Anzahlung. 2.Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung ist vorbehalten. 3.Die Lieferfrist verl\u00e4ngert sich angemessen bei Ma\u00dfnahmen im Rahmen rechtm\u00e4\u00dfiger Arbeitsk\u00e4mpfe, insbesondere bei Streiks und Aussperrungen sowie bei Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse, welche au\u00dferhalb des Einflussbereiches des Verk\u00e4ufers oder seiner Erf\u00fcllungsgehilfen liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des verkauften Gegenstandes Einfluss haben. 4.Entsprechendes gilt, wenn der Verk\u00e4ufer seinerseits nicht rechtzeitig beliefert wird. Der Verk\u00e4ufer ist zum R\u00fccktritt berechtigt, wenn der Hersteller oder unmittelbarer Bezugspartner ihn nicht beliefert. Dies gilt jedoch nicht, wenn die Nichtlieferung vom Verk\u00e4ufer zu vertreten ist. 5.Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die die Erf\u00fcllung der Vertragspflichten des K\u00e4ufers voraus. 6.Wenn dem K\u00e4ufer wegen einer Verz\u00f6gerung Schaden erw\u00e4chst, so ist der Verk\u00e4ufer aus den gesetzlichen Bestimmungen haftbar. 7.F\u00fcr durch Verschulden seines Vorlieferanten verz\u00f6gerte oder unterbliebene Lieferungen hat der Verk\u00e4ufer- ausgenommen Auswahl- oder \u00dcberwachungsverschulden- nicht einzustehen. 8.Der Verk\u00e4ufer kann neben der gesetzlichen Frist des \u00a7 286 Abs. 3 BGB und der Mahnung den K\u00e4ufer auch abweichend von der Frist nach Ziff.III2. durch ein anderes durch den Kalender bestimmtes Zahlungsziel im Sinne des \u00a7 286 Abs. 2 BGB in Verzug setzen. Grunds\u00e4tzlich gelten jedoch die auf der Bestellung vereinbarten Zahlungsziele. 9.Der K\u00e4ufer kann 6 Wochen nach \u00dcberschreitung eines unverbindlich vereinbarten Liefertermin den Verk\u00e4ufer schriftlich auffordern, binnen einer angemessenen Frist zu liefern. Mit dieser Aufforderung und nach Ablauf dieser Frist kommt der Verk\u00e4ufer in Verzug. Nach \u00dcberschreitung eines verbindlichen Liefertermins muss der K\u00e4ufer dem Verk\u00e4ufer ebenfalls eine angemessene Nachfrist setzen und nach Ablauf dieser Frist kommt der Verk\u00e4ufer in Verzug. Der K\u00e4ufer kann neben der Lieferung einen Ersatz des Verzugsschadens nur dann verlangen, wenn dem Verk\u00e4ufer grobe Fahrl\u00e4ssigkeit angelastet werden kann. 10.Schadenersatz wegen Nichterf\u00fcllung muss vom K\u00e4ufer an den Verk\u00e4ufer bezahlt werden, wenn die Auslieferung eines rechtskr\u00e4ftig geschlossenen Vertrages und Gr\u00fcnden, welche der K\u00e4ufer zu vertreten hat, nicht zustande kommt. Der Schadenersatz betr\u00e4gt mindestens 15% des Kaufpreises. Sollte der dem Verk\u00e4ufer entstandene Schaden (Sonderanfertigung etc.) h\u00f6her ausfallen, so ist dies dem K\u00e4ufer nachzuweisen und die Gesamth\u00f6he des Schadens ist vom K\u00e4ufer als Schadensersatz an den Verk\u00e4ufer zu bezahlen.<\/p>\n<p><strong>V.Gefahren\u00fcbergang und Transport<\/strong><br \/>\n1.Versandweg und -mittel sind mangels besonderer Vereinbarungen der Wahl des Verk\u00e4ufers \u00fcberlassen. Die Ware wird auf Wunsch und Kosten des K\u00e4ufers versichert. 2.Ist der K\u00e4ufer Unternehmer im Sinne des \u00a7 14 BGB, juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder \u00f6ffentlich-rechtliches Sonderverm\u00f6gen, geht im Falle des Versendungskaufes die Gefahr mit der \u00dcbergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtf\u00fchrer, sp\u00e4testens jedoch mit dem Verlassen des Lagers oder bei Direktversand ab Werk mit Verlassen des Werkes auf den K\u00e4ufer \u00fcber. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen. 3.Verz\u00f6gert sich der Versand infolge von Umst\u00e4nden, die der K\u00fcfer zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage des Angebots der \u00dcbergabe an den K\u00e4ufer \u00fcber. Jedoch ist der Verk\u00e4ufer verpflichtet, auf Wunsch und Kosten des K\u00e4ufers die Versicherungen zu bewirken, die dieser verlangt. 4.Angelieferte Gegenst\u00e4nde sind, auch wenn Sie unwesentliche M\u00e4ngel aufweisen, vom K\u00e4ufer unbeschadet der Rechte aus Abschnitt VII (M\u00e4ngelr\u00fcge) entgegenzunehmen. Teillieferungen sind zul\u00e4ssig, soweit diese dem K\u00e4ufer zumutbar sind.<\/p>\n<p><strong>VI.Eigentumsvorbehalt<\/strong><br \/>\n1.Der Verk\u00e4ufer beh\u00e4lt sich das Eigentumsrecht bis zur vollst\u00e4ndigen Bezahlung aller Forderungen aus der Gesch\u00e4ftsvereinbarung mit dem K\u00e4ufer vor. 2.Der K\u00e4ufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand pfleglich zu behandeln, gegen Eingriffe von dritter Seite zu sichern, sowie, wenn ein verl\u00e4ngertes Zahlungsziel einger\u00e4umt ist oder es sich um einen Finanzierungskauf handelt &#8211; unverz\u00fcglich gegen Feuer, Diebstahl und Wassersch\u00e4den zum Neuwert zu versichern und dies auf Verlangen nachzuweisen. Andernfalls ist der Verk\u00e4ufer berechtigt, diese auf Kosten des K\u00e4ufers selbst zu versichern. Der K\u00e4ufer verpflichtet sich, etwaige Entsch\u00e4digungsanspr\u00fcche an den Verk\u00e4ufer abzutreten. 3.Der K\u00e4ufer darf den Kaufgegenstand ohne die Zustimmung des Verk\u00e4ufers nicht \u00e4u\u00dfern, verpf\u00e4nden oder zur Sicherheit \u00fcbereignen. Der K\u00e4ufer verpflichtet sich, bei Pf\u00e4ndungen oder sonstiger Eingriffe Dritter den Verk\u00e4ufer unverz\u00fcglich schriftlich zu benachrichtigen, damit der Verk\u00e4ufer Klage gem. \u00a7 771 ZPO erheben kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, den Verk\u00e4ufer die gerichtlichen und au\u00dfergerichtlichen Kosten einer Klage nach \u00a7 771 ZPO zu erstatten, ist der K\u00e4ufer zum Ausgleich der Kosten verpflichtet. 4.Der K\u00e4ufer, der nicht Verbraucher ist, ist berechtigt die Ware im ordnungsgem\u00e4\u00dfen Gesch\u00e4ftsgang weiterzuverkaufen. Er tritt dem Verk\u00e4ufer aber bereits jetzt alle Forderungen in H\u00f6he des Fakturaendbetrages einschlie\u00dflich MwSt. ab, die ihm aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung gegen seinen Abnehmer oder Dritte erwachsen und zwar unabh\u00e4ngig davon, ob der Kaufgegenstand ohne oder nach Bearbeitung weiterverkauft wurde. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der K\u00e4ufer auch nach Abtretung erm\u00e4chtigt. Die Befugnis des Verk\u00e4ufers, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unber\u00fchrt, jedoch verpflichtet sich der Verk\u00e4ufer, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der K\u00e4ufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgem\u00e4\u00df nachkommt. Anderenfalls kann der Verk\u00e4ufer verlangen, dass der K\u00e4ufer ihn die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zu Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugeh\u00f6renden Unterlagen aush\u00e4ndigt und dem Schuldner die Abtretung mitteilt. 5.Soweit f\u00fcr den Kaufgegenstand ein Kfz-Brief ausgestellt ist, steht dem Verk\u00e4ufer w\u00e4hrend der Dauer des Eigentumsvorbehaltes das alleinige Recht zum Besitz des Kfz-Briefes zu. 6.Bei vertragswidrigem Verhalten des K\u00e4ufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Verk\u00e4ufer zur R\u00fccknahme der Ware nach erfolgloser Mahnung berechtigt, und der K\u00e4ufer zur Herausgabe verpflichtet. In der Zur\u00fccknahme sowie in der Pf\u00e4ndung des Gegenstandes durch den Verk\u00e4ufer liegt, sofern nicht Bestimmungen des BGB \u00fcber das Verbraucherdarlehen Anwendungen finden, ein R\u00fccktritt vom Vertrag nur dann vor, wenn dies der Verk\u00e4ufer ausdr\u00fccklich schriftlich erkl\u00e4rt. 7.S\u00e4mtliche Kosten der R\u00fccknahme und der Verwertung des Kaufgegenstandes tr\u00e4gt der K\u00e4ufer. Die Verwertungskosten betragen ohne Nachweis 10% des Verkaufserl\u00f6ses einschlie\u00dflich Umsatzsteuer. Sie sind h\u00f6her oder niedriger anzusetzen, wenn der Verk\u00e4ufer h\u00f6here oder niedrigere Kosten nachweist. Der Erl\u00f6s wird dem K\u00e4ufer nach Abzug der Kosten und sonstiger mit dem Kaufvertrag zusammenh\u00e4ngenden Forderungen des Verk\u00e4ufers gutgebracht. Sollte zwischen dem Verk\u00e4ufer und dem K\u00e4ufer keine Einigkeit \u00fcber einen anzusetzenden Verwertungspreis erzielt werden, muss ein unabh\u00e4ngiger Sachverst\u00e4ndiger einen Verwertungswert festlegen. Diese Kosten gehen zu Lasten des K\u00e4ufers!<\/p>\n<p><strong>VII.M\u00e4ngelr\u00fcge und Haftung<\/strong><br \/>\nF\u00fcr M\u00e4ngel haftet der Verk\u00e4ufer wie folgt: 1.Der K\u00e4ufer hat die empfangene Ware unverz\u00fcglich nach Eintreffen auf Menge, Beschaffenheit und zugesicherte Eigenschaften zu untersuchen. Offensichtliche M\u00e4ngel hat er unverz\u00fcglich zu r\u00fcgen. Ist der Vertrag f\u00fcr beide Teile ein Handelsgesch\u00e4ft, so gilt \u00a7 377 HGB mit der Ma\u00dfgabe, dass erkennbare M\u00e4ngel binnen 14 Tagen durch schriftliche Anzeige an den Verk\u00e4ufer zu r\u00fcgen sind. 2.Alle diejenigen Teile sind unentgeltlich, nach billigem Ermessen unterliegender Wahl des Verk\u00e4ufers auszubessern oder neu zu liefern, die sich eines vor dem Gefahren\u00fcbergang liegenden Umstandes &#8211; insbesondere wegen fehlerhafter Bauart, schlechter Baustoffe oder mangelnder Ausf\u00fchrung, als unbrauchbar oder in ihrer Brauchbarkeit nicht unerheblich beeintr\u00e4chtigt herausstellen. Bei einem Verbrauchergesch\u00e4ft liegt das Wahlrecht beim K\u00e4ufer, es sei denn, der Verk\u00e4ufer wird durch die vom K\u00e4ufer gew\u00e4hlte Art der Nacherf\u00fcllung mit Kosten belastet, welche sich bei einer anderen Wahl nicht ergeben h\u00e4tten, sofern dies ohne Nachteil f\u00fcr den K\u00e4ufer bleibt. Ersetze Teile werden Eigentum des Verk\u00e4ufers. Bei Austausch der gesamten Kaufsache im Wege der Nacherf\u00fcllung hat der Verk\u00e4ufer f\u00fcr die zur\u00fcckgenommene Sache gegen den K\u00e4ufer einen Anspruch auf uneingeschr\u00e4nkte Nutzungsentsch\u00e4digung. Die Nutzungsentsch\u00e4digung richtet sich nach den Mietsatztabellen der Maschinenringe, ansonsten nach den durchschnittlichen Mietkosten f\u00fcr die Sache, welche im Zeitraum der Nutzung angefallen w\u00e4ren. 3.Das Recht des K\u00e4ufers, Anspr\u00fcche aus M\u00e4ngeln geltend zu machen, verj\u00e4hrt in allen F\u00e4llen, vom Zeitpunkt des Gefahren\u00fcbergangs an, in 12 Monaten, bei einem Verbrauchsgesch\u00e4ft in 24 Monaten. F\u00fcr gebrauchte Ware \u00fcbernimmt der Verk\u00e4ufer nur gegen\u00fcber Verbrauchern 12 Monate ab Gefahren\u00fcbergang Gew\u00e4hrleistung. In allen anderen F\u00e4llen nur dann, wenn dies mit dem K\u00e4ufer ausdr\u00fccklich schriftlich vereinbart wurde. Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche werden, sollte ein Mangel vorliegen, grunds\u00e4tzlich nur gegen Vorlage des Originalkaufbeleges anerkannt. 4.Es wird keine Gew\u00e4hr \u00fcbernommen f\u00fcr Sch\u00e4den, die aus nachfolgenden Gr\u00fcnden entstanden sind: Ungeeignete oder unsachgem\u00e4\u00dfe Verwendung, fehlerhafte Montage oder Inbetriebsetzung durch den K\u00e4ufer oder Dritte, vers\u00e4umte Wartungsarbeiten, wenn diese vom Hersteller vorgeschrieben und\/oder \u00fcblich sind. Normale Abnutzung, insbesondere von Verschlei\u00dfteilen, fehlerhafte oder nachl\u00e4ssige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel, Austauschwerkstoffe, mangelnde Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektronische oder elektrische Einfl\u00fcsse, sofern diese nicht auf ein Verschulden des Verk\u00e4ufers zur\u00fcckzuf\u00fchren sind. 1.Im Falle der M\u00e4ngelbeseitigung hat der K\u00e4ufer dem Verk\u00e4ufer f\u00fcr die notwendigen Arbeiten eine angemessene Frist zu setzen. Verschweigt er dies, so ist der Verk\u00e4ufer von der Mangelhaftung befreit. Nur in dringenden F\u00e4llen der Gef\u00e4hrdung der Betriebssicherheit und zur Abwehr unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig gro\u00dfer Sch\u00e4den, wobei aber der Verk\u00e4ufer sofort zu verst\u00e4ndigen ist, hat der K\u00e4ufer das Recht, nach Genehmigung durch den Verk\u00e4ufer, den Mangel selbst durch Dritte beseitigen zu lassen oder selbst zu beseitigen und vom Verk\u00e4ufer Ersatz f\u00fcr die notwendigen angefallenen Kosten zu verlangen! 2.F\u00fcr das Ersatzst\u00fcck und die Ausbesserung betr\u00e4gt die Gew\u00e4hrleistungsfrist 12 Monate, endet jedoch grunds\u00e4tzlich mit dem Ablauf der Gew\u00e4hrleistungszeit des Kaufgegenstandes. Die Frist f\u00fcr die M\u00e4ngelhaftung an dem Liefergegenstand wird um die Dauer der durch die Nachbesserungsarbeiten verursachten Nutzungsunterbrechung verl\u00e4ngert, wenn diese je Fall l\u00e4nger als 10 Arbeitstage dauert. 3. Durch etwa seitens des K\u00e4ufers oder Dritte unsachgem\u00e4\u00df ohne vorherige Genehmigung des Verk\u00e4ufers vorgenommene \u00c4nderungen oder Instandsetzungsarbeiten wird die Haftung f\u00fcr die daraus entstandenen Folgen aufgehoben! 4.Schl\u00e4gt eine vom Verk\u00e4ufer zu erf\u00fcllende Nachbesserung oder Ersatzlieferung trotz mehrerer Versuche fehl, so kann der K\u00e4ufer vom Vertrag zur\u00fccktreten (R\u00fccktritt) oder entsprechende Herabsetzung der Verg\u00fctung (Minderung) verlangen. F\u00fcr jede voneinander unabh\u00e4ngige Nacherf\u00fcllung sind dem Verk\u00e4ufer unter Ber\u00fccksichtigung der Belastung f\u00fcr den K\u00e4ufer oder der Kompliziertheit des Mangels in der Regel mindestens 3 Gelegenheiten innerhalb einer angemessenen Frist zu geben! 5.Schadensersatz kann nur bei Vorsatz oder grober Fahrl\u00e4ssigkeit verlangt werden. Die Ersatzpflicht beschr\u00e4nkt sich auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.<\/p>\n<p><strong>VIII.Allgemeine Haftungsbegrenzungen<\/strong><br \/>\n1.Die Haftung des Verk\u00e4ufers richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Diese ist jedoch &#8211; gleichg\u00fcltig aus welchem Rechtsgrund &#8211; ausgeschlossen, soweit eine nicht wesentliche Pflichtverletzung vorliegt, die weder vors\u00e4tzlich, noch grob fahrl\u00e4ssig begangen wurde. Dies gilt bei Verbrauchergesch\u00e4ften nicht, soweit Sch\u00e4den am Leben, K\u00f6rper oder Gesundheit entstanden sind oder zu Gunsten des Verk\u00e4ufers eine Haftpflichtversicherungsdeckung besteht. In diesem Fall tritt der Verk\u00e4ufer seinen Anspruch gegen\u00fcber der Versicherung an den K\u00e4ufer ab. 2.Die vom K\u00e4ufer gegen\u00fcber dem Verk\u00e4ufer geltend zu machenden Anspr\u00fcche verj\u00e4hren nach den gesetzlichen Bestimmungen. Es besteht jedoch eine Ausschlussfrist von 6 Monaten, sofern der Verk\u00e4ufer schriftlich einen Anspruch des K\u00e4ufers als unbegr\u00fcndet zur\u00fcckgewiesen hat.<\/p>\n<p><strong>IX.Schutzvorrichtungen<\/strong><br \/>\nDer K\u00e4ufer darf eine Maschine bei fehlenden Schutzvorrichtungen nicht in Betrieb nehmen. In diesem Fall muss dieser Mangel sofort dem Verk\u00e4ufer gemeldet werden! Der Verk\u00e4ufer hat unverz\u00fcglich die fehlenden Schutzvorrichtungen anzubringen.<\/p>\n<p><strong>X.Kommissionsware<\/strong><br \/>\nDie \u00dcbergabe von Kommissionswaren erfolgt grunds\u00e4tzlich zu treuen H\u00e4nden. Der Verk\u00e4ufer beh\u00e4lt sich das Recht vor, den Bestand und die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Lagerung zu \u00fcberpr\u00fcfen. \u00dcber nicht als verkauft abgemeldete Ger\u00e4te kann der Verk\u00e4ufer jederzeit frei verf\u00fcgen. Der Empf\u00e4nger von Kommissionswaren ist grunds\u00e4tzlich zu nachstehenden Punkten verpflichtet: Die Kosten f\u00fcr den Transport zu bezahlen, f\u00fcr ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen, Aufbereitungskosten bei unsachgem\u00e4\u00dfer Lagerung zu tragen und unsachgem\u00e4\u00df gelagerte Ger\u00e4te zu \u00fcbernehmen, Ger\u00e4te nicht in Betrieb nehmen, den Eigentumsvorbehalt in vollem Umfang gem. Ziffer V. anzuerkennen, Abmeldungen nach Verkauf innerhalb von 3 Tagen vorzunehmen.<\/p>\n<p><strong>XI.Feldprobe<\/strong><br \/>\nWird eine Lieferung zur Feldprobe vereinbart, gelten alle Punkte der Gesch\u00e4ftsbedingungen. Abweichend davon wird wie folgt festgelegt: Bei Bestellung eines Ger\u00e4tes auf Feldprobe ist diese Feldprobe zum vereinbarten Termin durchzuf\u00fchren. F\u00fcr den Feldprobeeinsatz sind max. 2 Arbeitsstunden anzusetzen, au\u00dfer es wurde schriftlich eine andere Zeitspanne festgelegt. Ist ein Feldprobeeinsatz aus witterungs- oder saisonbedingten Gr\u00fcnden innerhalb der vereinbarten Frist nicht m\u00f6glich, muss dies mit dem Verk\u00e4ufer abgestimmt werden. Der Verk\u00e4ufer ist berechtigt, die Feldprobe durch einen Beauftragten \u00fcberwachen zu lassen. Falls der Probeeinsatz in Abwesenheit eines Beauftragten des Verk\u00e4ufers nicht zur Zufriedenheit des K\u00e4ufers verl\u00e4uft, so hat dieser dem Verk\u00e4ufer umgehend davon in Kenntnis zu setzen und die Gr\u00fcnde der Unzufriedenheit genau bekannt zu geben. Innerhalb einer angemessenen Frist muss ein erneuter Feldprobeeinsatz in Anwesenheit eines Beauftragten des Verk\u00e4ufers nochmals durchgef\u00fchrt werden k\u00f6nnen, um Bedienungsfehler beim Einsatz ausschlie\u00dfen zu k\u00f6nnen. Das auf Feldprobe gelieferte Ger\u00e4t muss vom K\u00e4ufer als Festbestellung \u00fcbernommen werden, wenn bei der Feldprobe eine normale Funktion und Arbeitsweise erzielt wurde. Die Funktion und Arbeitsweise bei einer Feldprobe muss denen vergleichbarer Ger\u00e4te anderer Hersteller entsprechen. Geringf\u00fcgige Abweichungen sind als bauartbedingte Arbeitsweisen anzusehen. Der K\u00e4ufer muss den Nachweis erbringen, dass das auf Feldprobe gelieferte Ger\u00e4t eine schlechtere Arbeitsweise als vergleichbare Ger\u00e4te anderer Hersteller leistet. Bei Unstimmigkeiten muss ggf. ein neutraler Sachverst\u00e4ndiger der Landmaschineninnung hinzugezogen werden. Die Kosten hierf\u00fcr sind von der unterliegenden Partei zu bezahlen. Ein Ger\u00e4t gilt automatisch als \u00fcbernommen, wenn der K\u00e4ufer das Ger\u00e4t \u00fcber den festgelegten Zeitraum des Feldprobeeinsatzes hinaus weiterbenutzt. Im Falle einer berechtigten R\u00fcckgabe (Nicht\u00fcbernahme bei fehlgeschlagenem Feldprobeeinsatz) darf das Ger\u00e4t nicht mehr benutzt werden und muss im gereinigten Zustand unverz\u00fcglich dem Verk\u00e4ufer zur \u00dcbernahme bereitgestellt werden. Bei R\u00fcckgabe nach unberechtigter Weiterbenutzung durch den K\u00e4ufer hat dieser die angefallenen Kosten f\u00fcr Abnutzung, Wertminderung, eventuellen Reparaturen ect. an den Verk\u00e4ufer zu bezahlen!<\/p>\n<p><strong>XII.Erf\u00fcllungsort &#8211; Gerichtsstand &#8211; anzuwendendes Recht<\/strong><br \/>\n1.Erf\u00fcllungsort und ausschlie\u00dflicher Gerichtsstand f\u00fcr Lieferungen und Zahlungen sowie f\u00fcr s\u00e4mtliche zwischen den Parteien sich ergebende Streitigkeiten ist bei Verbrauchergesch\u00e4ften der Wohnsitz des K\u00e4ufers, ansonsten immer der Hauptsitz des Verk\u00e4ufers. 2.Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien richten sich ausschlie\u00dflich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.<\/p>\n<p><strong>XIII.Teilunwirksamkeit<\/strong><br \/>\nBei Unwirksamkeit einzelner Teile bleibt die Geltung der \u00fcbrigen Bestimmungen erhalten. An Stelle der unwirksamen Klausel soll eine Regelung treten, die nach angestrebtem Zweck der urspr\u00fcnglichen Bestimmungen rechtlich und wirtschaftlich am n\u00e4chsten kommt.<\/p>\n<p><strong>XIV.Streitbeilegungsverfahren\/Schiedsstelle<\/strong><br \/>\nWir sind bestrebt, etwaige Meinungsverschiedenheiten aus Verbrauervertr\u00e4gen au\u00dfergerichtlich bezulegen. Wir sind zur Durchf\u00fchrung eines Streitbeilegungsverfahrens vor einer Verbraucherschlichtungsstelle in diesen F\u00e4llen verpflichtet, sofern der Verbraucher den streitigen Anspruch zuvor uns gegen\u00fcber geltend gemacht hat. Der Verbraucher kann sich an die &#8222;Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums f\u00fcr Schlichtung e. V.&#8220; , Stra\u00dfburger Str. 8 in 77694 Kehl (www.verbraucher-schlichter.de) wenden. Der Rechtsweg steht Verbrauchern selbstverest\u00e4ndlich jederzeit ofen.<\/p>\n<p>Bei allen Unstimmigkeiten sollte grunds\u00e4tzlich vor Beschreitung des Rechtsweges eine unabh\u00e4ngige Schiedsstelle der Landmaschinenmechanikerinnung oder der Handwerkskammer angerufen und dort im beiderseitigen Einvernehmen eine Kl\u00e4rung versucht werden! Die Beschreitung des Rechtsweges bleibt jedoch f\u00fcr beide Seiten offen.<\/p>\n<p>Sta\u00dffurt, den 13.Mai 2019<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen Gesch\u00e4ftssitz: Bernburger Stra\u00dfe 13a 39418 Sta\u00dffurt Tel.: 0 39 25\/ 3 78 09-0 Fax: 0 39 25\/ 3 78 09-99 Steuer-Nummer: 107 \/ 108 \/03 000 Umsatzsteuer-Identnr.: DE 190 40 999 2 Bankverbindungen: Salzlandsparkasse Konto: 302 111 0257 BLZ: 800 555 00 Volksbank Magdeburg: Konto: 134 0786 BLZ: 810 932 74 Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen&hellip;&nbsp;<a href=\"https:\/\/fms-stassfurt.de\/?page_id=54\" rel=\"bookmark\">Weiterlesen &raquo;<span class=\"screen-reader-text\">Impressum<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"neve_meta_sidebar":"","neve_meta_container":"","neve_meta_enable_content_width":"off","neve_meta_content_width":100,"neve_meta_title_alignment":"","neve_meta_author_avatar":"","neve_post_elements_order":"","neve_meta_disable_header":"","neve_meta_disable_footer":"","neve_meta_disable_title":"","footnotes":""},"class_list":["post-54","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/fms-stassfurt.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/54","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/fms-stassfurt.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/fms-stassfurt.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/fms-stassfurt.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/fms-stassfurt.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=54"}],"version-history":[{"count":11,"href":"https:\/\/fms-stassfurt.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/54\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":551,"href":"https:\/\/fms-stassfurt.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/54\/revisions\/551"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/fms-stassfurt.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=54"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}